5 Ergebnisse.

Kunstraub für den Sozialismus
Wie ist mit Kulturgut umzugehen, das in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR entzogen wurde? Das vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste beauftragte Rechtsgutachten ermöglicht öffentlichen Institutionen und ihren Trägern eine Einschätzung der rechtlichen Situation von Sammlungsgut, das in SBZ und DDR entzogen wurde, und zeigt rechtspolitische Handlungsoptionen auf. Thomas Finkenauer und Jan Thiessen legen ein Kompendium vor, das 13 Fallgruppen ...

53,50 CHF

Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht zählt zu den undurchsichtigsten und schwierigsten Kapiteln des Schuldrechts, hat dabei aber erhebliche Examensrelevanz. Die Neuauflage arbeitet die tragenden Grundgedanken des Kondiktionenrechts deduktiv heraus und entwickelt daraus die für das Verständnis relevanten Grundsätze. Sie gibt Studenten eine Orientierungshilfe und ermöglicht es ihnen, sich mit überschaubarem Aufwand auf Klausuren und mündliche Prüfungen vorzubereiten. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit ...

33,50 CHF

Sklaverei und Freilassung im römischen Recht
Der Sammelband vereinigt Beiträge vieler renommierter Romanisten zum römischen Sklavenrecht. Vermögensrechtliche Fragen, namentlich des Sondervermögens (peculium) von Sklaven, werden ebenso erörtert wie die soziale Stellung einzelner Sklavengruppen. Zudem werden ausführlich Probleme der Freilassung von Sklaven untersucht. Weitere Beiträge sind dem Verhältnis zwischen römischem Sklaventum und frühem Christentum sowie der mittelalterlichen Rezeption des antiken Sklavenrechts gewidmet. Ein Schrifttumsverzeichnis von Hans Wieling ...

180,00 CHF

Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht
Das Grundbuch gewährleistet, daß die in ihm verzeichneten Rechte mit der Zeit nicht ungewiß werden. § 902 knüpft daher an die Eintragung des Berechtigten die Folge, daß seine Ansprüche nicht verjähren. Ist der Eigentümer jedoch nicht eingetragen, verjährt sein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren. Hiernach kann er zudem den Berichtigungsanspruch entgegen § 898 nicht mehr geltend machen, was sich aus der ...

105,00 CHF